Artikel: Missbrauch von Gästebüchern
Immer mehr Menschen gehen in das Internet. Dadurch bedingt steigt
auch leider die Zahl derer, die versuchen, Internetdienste
für ihre eigenen Zwecke zu missbrauchen.
Einige nutzen z.B. ein Gästebuch nicht dazu, Kontakt mit dem Seitenbetreiber
aufzunehmen, ihn zu loben etc. sondern um einfach nur Werbung
für die eigene Seite zu machen. Diese Art der Werbung ist
für den Übeltäter kostenlos und wird in der Regel sogar eher
beachtet als einfache Werbebanner.
Klar, dass dies nicht in Ihrem und unseren Interesse ist, es
lässt sich aber leider nicht ändern, denn auch die besten
Filter können nicht alle Möglichkeiten ausschließen, bzw.
schließen bei zu strenger Einstellung auch evtl. gewünschte
Einträge aus.
Diese lästigen User sind aber hier NICHT gemeint, wenn
wir von Missbrauch sprechen!
Es geht hier vielmehr um Einträge, die Beleidigungen, Gewaltverherrlichung,
Volksverhetzung und/oder Drohungen zum Inhalt haben.
Was tun, wenn trotz aller Filter ein solcher Eintrag in
Ihrem Gästebuch zu finden ist?
Zunächst einmal sollte man sich den Eintrag genauer ansehen.
Ist es wirklich ein beleidigender Eintrag? Greift er mich
persönlich an oder nur das Werk bzw. die Internetseite.
Sprüche, wie 'Deine Seite ist scheiße' hört man zwar nicht
gerne, eine wirkliche Beleidung stellt dies uE aber nicht dar.
Im Prinzip eine - wenn auch nicht gerade konstruktive - Kritik
an Ihrer Webseite, vielleicht aber auch einfach ein Neider.
Unternehmen kann man dagegen nichts, höchstens den Eintrag
löschen oder deaktivieren.
Etwas anders sieht es aus, wenn man Sie persönlich angreift,
sie beleidigt. Sätze, wie 'Du dummes Arschloch' oder
'Du bist eine schwule Sau' sind beleidigend und können durchaus
zur Anzeige gebracht werden. Das Problem dabei ist, dass
viele Surfer sich nicht darüber im Klaren sind, dass sie
eine Straftat nach StGB §185 bzw. StGB §186 begehen.
Für diese Taten steht nach dem Gesetz eine Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe aus.
Sollte man den oder die Täter kennen, dann bringt zumeist
ein klärendes Gespräch etwas. Sind der oder die Täter
unbekannt, dann hilft evtl. ein Eintrag im Gästebuch etwas,
mit dem Hinweis, dass die IP und die Uhrzeit gesichert
wird und damit eindeutig Rückschlüsse auf der Provider
möglich sind. Dieser widerum kann die exakten Personen-
daten herausbekommen.
Helfen all diese Dinge nicht oder hatte man sich von
Anfang an dazu entschlossen, eine Strafanzeige zu
erstatten, dann sollte man folgende Dinge beachten:
- Deaktivieren (nicht löschen!) Sie den betreffenden Eintrag unter dem Menüpunkt 'Einträge verwalten'; er wird dann nicht mehr im Gästebuch angezeigt, Sie haben aber noch vollen Zugriff auf die Log-Daten. Wenn Sie den Eintrag löschen verlieren Sie die Möglichkeit, die wichtigen Log-Daten einzusehen.
- Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit, IP, ForwardedIP, Name und den Eintrag selbst bzw. machen Sie einen Ausdruck der Daten und gehen Sie mit diesen zur Polizei.
- Ist die Anzeige erstattet, heißt es warten.
Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass man sich
keine großen Hoffnungen machen sollte.
Eigentlich ist die Theorie recht einfach: Man hat die
IP und die Uhrzeit und der Provider die entsprechenden
Einwahllogfiles, die aussagen, wer zu welchem Zeitpunkt
unter eine bestimmte IP-Adresse online war.
Man sollte sich allerdings vor Augen führen, über welche
Datenmengen man sich unterhält. Bei den großen
Onlinediensten oder Provider können täglich mehrere
Gigabyte an Logfiledaten zusammen kommen (reine Textfiles).
Auch wenn die Einwahldaten sicherlich nur ein kleiner Teil
davon sind, kann man sich vorstellen, dass es mühsam ist,
aus dieser Datenmenge, eine einzelne Zeile mit ein paar Zeichen
herauszusuchen. Man sucht sozusagen, 'die Nadel im Heuhaufen'.
Auch wenn einige Provider mittlerweile schon Tools für
solche Vorfälle haben werden trotzdem
Arbeitskräfte benötigt, die eigentlich nicht
produktiv für die Firmen sind: Sie kosten Geld und sind nur
damit beschäftigt 'böse User' aufzuspüren. Klar, dass
dort gespart wird.
Dies ist aber leider nicht das
eizige Problem, denn es scheitert auch oftmals an den
Möglichkeiten der Polizei; so rief uns ein netter
Kripo-Beamter an und bat um Information zu einem
bestimmten Gästebuch. Er kannte sich zwar recht gut
in Sachen Internet aus, allerdings hatte er sich dieses
Wissen in der Freizeit beibebracht, denn seine Abteilung
hatte - man glaube es kaum - keinen Internetzugang.
Wie man dann anständig ermitteln soll, ist fraglich.
Es stellt sich also die Frage, ob sich der Aufwand,
zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu erstatten,
wirklich lohnt, vielleicht hat sich jemand 'nur einen
schlechten Scherz' erlaubt.
Dieser Text soll Sie keinesfalls davon abhalten,
rechtliche Schritte zu unternehmen, wenn diese auch angebracht
sind. Sie und auch wir möchten, dass Ihre Gästebücher
nicht missbraucht werden.
Zum Abschluss des Textes noch eine kleine Orientierungshilfe.
In folgenden Fällen wurde von den betroffenden Usern Strafanzeige
erstattet:
- In einem Gästebuch wurde zur Ermordung einer bestimmten Person aufgerufen, das Ganze mit komplettem Namen und der Anschrift des Opfers
- Ein User benutzte sein Gästebuch als 'Todesliste'. Hier konnte jeder zum Mord von prominenten Personen aufrufen.
- In einem anderen Gästebuch wurden rechtsradikale Parolen gepostet und zu Gewalttaten gegen Ausländer aufgerufen
- Ein Steuerberater wurde in seinem Gästebuch des Steuerbetrugs bezichtigt
Wichtiger Hinweis: Dieser Text wurde von uns aufgrund etlicher
Nachfragen bzgl. dieses Themas erstellt. Er beruht auf Erfahrungen,
die wir in der Vergangenheit gemacht haben. Wir möchten Sie darauf
hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung darstellt!
Ob im Einzelfall eine Straftat vorliegt müssen Sie selbst
mit Ihrem Anwalt klären.
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(DR/gbserver.de/26.09.2002)